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Schulterbehandlung

Behandlungsablauf

Die meisten meiner Patient:innen haben bereits einen mühsamen Marathon von verschiedenen Behandlungsansätzen hinter sich. Mir ist es daher wichtig, dass wir uns ausführlich Zeit für Anamnese, Befunderhebung und Untersuchung nehmen. Alle folgenden Behandlungspläne und -termine werden mit Ihnen durchgesprochen und fortlaufend angepasst - Hier geschieht nichts über den Kopf hinweg.

Meine osteopathischen Behandlungsansätze ergänze ich zudem fortlaufend mit anderen heilkundlichen Methoden, wie z.B. dem Schröpfen.

Dauer & Preise

- Erst- & Folgetermin regulär (50-60 min): 105-111 € 

- Nur nach Absprache: Folgetermin reduziert (ca. 30 min):  70-80 €â€‹

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Bitte bedenken Sie, dass ich auf Grundlage der bestehenden Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechne und daher korrekterweise den genannten Preisrahmen anstelle von einem Festpreis angebe. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Rechnungen - sofern Sie diese bei Ihrer Krankenkasse für die (anteilige) Kostenübernahme einreichen wollen - häufig erleichtert bearbeitet werden können. Weitere Details zur Kostenerstattung finden Sie weiter unten.

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Hinweis: Die Abrechnung erfolgt unmittelbar nach dem Termin via Kartenzahlung. Die vollständige Rechnung erhalten Sie daraufhin verschlüsselt per E-Mail. Die Praxis nimmt keine Barzahlung an.

 

​​​​Bitte denken Sie der Umwelt zu Liebe daran, zu jedem Termin ein eigenes, größeres Handtuch mitzubringen!

Erwarten

Hinweise für Schwangere & frische Mamas

Da mir die osteopathische Begleitung während der Schwangerschaft sehr am Herzen liegt, biete ich in meiner Praxis gezielt Termine für die Zeit während und nach der Schwangerschaft an. In der besonderen, aber oft herausfordernden Zeit nach der Geburt fällt es vielen Müttern schwer, Zeit für sich selbst zu finden. Deshalb ist es mir wichtig zu betonen, dass Babys in meiner Praxis immer mitgebracht werden können und – wenn gewünscht – auch während der Behandlung in direkter Körpernähe bleiben dürfen (z.B. auf dem Bauch abgelegt). Hier stört es niemanden, wenn ein Baby zwischendurch weint oder eine Pause zum Windelwechseln benötigt. Ich freue mich meine Arbeit jederzeit individuell anzupassen und abzustimmen.

Kostenerstattung 

Gesetzlich versichert 

Mittlerweile werden die Kosten für osteopathische Behandlungen von vielen Kassen anteilig erstattet. Informieren Sie sich am besten vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse. Näheres finden Sie hier: www.osteokompass.de

Zusätzlich wird von den Krankenkassen für die anteilige Übernahme i.d.R. verlangt, dass die jeweiligen Osteopath:innen bestimmte berufliche Qualifikationen erfüllen. Diese Anforderungen erfülle ich durch meine Studienabschlüsse, meine Heilpraktikerzulassung und meine Verbandsmitgliedschaft beim VfO.

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Hinweis: Sollten meine Daten noch nicht bei Ihrer Krankenkasse hinterlegt sein, melden Sie sich bitte direkt via E-Mail bei mir. Gerne sende ich Ihrer Kasse noch einmal einen Nachweis meiner Qualifikationen zu.

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Privat- oder Zusatzversichert

Viele Privatkassen erstatten die Kosten einer osteopathischen Behandlung ganz oder anteilig. Falls Sie über eine Zusatzversicherung für die Leistungen von Heilpraktiker:innen verfügen, kann die Erstattung noch einfacher sein. Informieren Sie sich auch hier gerne bereits vorab bei Ihrer Krankenkasse.

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Selbstzahlende

Sie können die Behandlung natürlich auch selbst bezahlen, ohne die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Sie können die Rechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

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